Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der ET Uhlemann GmbH. (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Generell erfolgen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass differente und widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden zurückgewiesen werden. Sollten wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann.1.2 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden und Lieferanten.
1.3 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich, rechtlichen Sondervermögen.
2. Angebote –Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.2.2 An Kalkulationen, Abbildungen, Zeichnungen, Preislisten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt oder dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise – und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Metallberechnung Kupfer: Die Preise enthalten eine Kupferbasis von EUR 150,00 für 100 kg Kupfer (ausgenommen Erdkabel: CU-Basis 0 EUR und Telefonkabel: CU-Basis 100 EUR). Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis ist die veröffentlichte DEL-Börsennotierung für Kupfer vom Vortag des Tages der Auftragserfassung zuzüglich der Bezugskosten (mind. 1%). Der Verkaufspreis erhöht oder ermäßigt sich um die Differenz zwischen Kupferbasis und DEL-Notierung. Andere Metalle werden analog der Kupferabrechnung gehandhabt. Alle Zu- bzw. Abschläge gelten immer rein netto.3.2 Unsere Preise verstehen sich ab Versandlager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Nettowarenwert unter Euro 500,00 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 50,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet. Auf alle Aufträge werden alle tatsächlich anfallenden Versandkosten, insbesondere Kosten der Trommel (Miete oder Kauf), Porto, Verpackung und Versicherung, zusätzlich berechnet.
3.3 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen 2% oder 30 Tagen netto nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten als Sonderbedingungen und müssen stets schriftlich vereinbart werden. Wir behalten uns vor, bei bestimmten Vorgängen Vorkasse einzureichen.
3.4 Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Käufers jedoch nur in vollem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu unseren Zahlungsansprüchen steht.
3.5 Für Verzugszinsen werden Zinsen in Höhe von 8% berechnet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten auszuführen. Uns zustehende etwaige weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
4. Lieferungen und Lieferfristen
4.1 Die Lieferung von Kabel und Leitungen kann auf Mehrwegtrommeln (KTG) oder Einwegtrommeln erfolgen. Für die Überlassung der Kabel- und Seilspulen der Kabeltrommel GmbH & Co.KG, Köln (KTG) gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der KTG. Die AGBs sowie die Freimeldungen können direkt unter der folgenden Adresse bezogen bzw. freigemeldet werden: Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Schanzenstraße 30, 51063 Köln, Tel: 0221/67880, Fax 0221/6788205.4.2 Die Lieferfrist beginnt nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen und sonstiger vom Käufer zu beschaffender Unterlagen. Feste Liefertermine und feste Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Ergänzung der vom Käufer zu beschaffender Unterlagen.
4.3 Sämtliche Lieferzusagen unsererseits stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
4.4 Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Gründen unseres Vorlieferanten, so können sowohl wir, als auch der Besteller, vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um drei Monate überschritten ist oder aller Wahrscheinlichkeit überschritten wird.
4.5 Wir behalten uns jederzeit Teillieferungen vor. Hierdurch entstehen dem Besteller keine Mehrkosten.
4.6 Darüber hinaus behalten wir uns branchenübliche Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge vor.
4.7 Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftiger Weise zu erwartenden Vorsichtmaßnahmen nicht vermieden werden konnten- gleich, ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffmangel an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise. Wir durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.8 Fixgeschäfte werden von uns nur dann getätigt, wenn sie zuvor schriftlich bestätigt wurden.
4.9 Werden von uns zugesagte Termine und/ oder Fristen nicht eingehalten, ist der Besteller verpflichtet, uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Diese Frist soll 8 Wochen nicht unterschreiten. Wird auch diese Frist von uns nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Gefahrenübergang
5.1 Erfüllungsort für die von uns übernommene Lieferverpflichtung ist das Auslieferungslager, von dem aus die Belieferung des Bestellers erfolgt und falls Lieferungen direkt ab Werk erfolgen, der Ort, an dem die Auslieferung werkseitig erfolgt.5.2 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und/oder Verlustes geht auf den Besteller über, sobald die Ware an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und/oder zwecks Versendung unser Lager bzw. das Werk des Herstellers verlassen hat.
5.3 Wird die bestellte Ware von uns versandbereit gestellt und/oder verzögert sich die Versendung und/oder der Abruf aus Gründen die nicht von uns zu vertreten sind, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.4 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bestellers gesonderte Versicherungen für die mit dem Transport verbundenen Gefahren abzuschließen.
6. Gewährleistung
6.1 Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser die ihm übersandte Ware unverzüglich auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin überprüft und zu verzeichnende sichtbare Mängel unmittelbar nach Erhalt der Ware und verdeckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung uns schriftlich mitteilt.6.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
6.3 Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zur vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4 Soweit sich nachstehend anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangene Gewinn- oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
6.5 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
6.6 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Schadensersatzhaftung
7.1 Schadensersatzansprüche- gleich welcher Art- gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschäden noch bei der Übernahme einer vertraglichen Garantie, noch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, welche die Erfüllung des Vertragszwecks gefährden. Dabei ist unsere Haftung jedoch auf den Umfang der Garantie bzw. bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf dem vertragstypischen unvorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.7.2 Mit Ausnahme der Ansprüche aus der Mängelhaftung, nach dem Produkthaftungsgesetz und für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, verjähren Schadensersatzansprüche ein Jahr, nach dem der Kunde Kenntnis vom Schaden und seiner Ersatzpflicht erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren- im Folgenden mit Vorbehaltsware bezeichnet – bis zur vollständigen Begleichung aller uns aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller hervorgegangenen Forderungen das Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.8.2 Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die vom Besteller aus dieser Veräußerung erwachsende Vergütungsforderung gegen seine Kunden tritt der Besteller bereits jetzt an uns in Höhe des auf die Vorbehaltsware entfallenden Wertes sicherungs- halber ab. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Bei Vorliegen berechtigter Gründe, insbesondere dann, wenn der Besteller seinen vertraglich eingegangenen Verpflichtungen uns gegenüber schuldhaft nicht mehr nachkommt, sind wir jedoch berechtigt, die vorstehende Ermächtigung zu widerrufen und die zu unseren Gunsten erfolgte Abtretung offen zu legen. In einem solchen Fall hat uns der Besteller die zur Offenlegung notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
8.3 Eine Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr liegt nicht vor, wenn der Besteller Vorbehaltsware an einem Dritten verpfändet, sicherungsübereignet und/oder zum Gegenstand von Factoring und/oder Sale-Lease-Back- Verfahren macht. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Besteller an einen Kunden weiterliefert, der in seinen Vertragsbedingungen die Abtretung der dem Besteller erwachsenden Vergütungsforderung ausgeschlossen hat. In Fällen der vorliegenden Art ist der Besteller stets verpflichtet, vor Durchführung des beabsichtigten Geschäfts unsere schriftliche Zustimmung hierzu einzuholen.
8.4 Wird die Vorbehaltsware beschädigt, geht sie unter oder erwachsen dem Besteller bei Beeinträchtigung des Wertes der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte, insbesondere gegen Versicherungen, sind auch diese Forderungen an uns im Rahmen der vorgegangenen und nachstehenden Bestimmungen zur Sicherung unserer Forderung abgetreten. Entstehen derartige Ansprüche, sind wir hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
8.5 Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten – der Wert ermittelt sich unter Zugrundelegung des jeweiligen Veräußerungswertes abzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, abzgl. Vorlasten Dritter – die uns zustehende Forderung nachhaltig um mehr als 50%, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe der nicht mehr benötigten Sicherheiten nach unserem pflichtgemäßen Ermessen verpflichtet.
8.6 Wird ein Scheck-/Wechselverfahren durchgeführt, tritt eine Tilgung der uns zustehenden Forderungen erst mit endgültiger und vorbehaltloser Erfüllung sämtlicher im Zusammenhang mit der vorstehenden Zahlungsweise eingegangenen Verpflichtungen ein, insbesondere bei einem Scheck/ Wechselverfahren erst nach vollständiger Einlösung des zur Verfügung gestellten Wechsels.
9. Sonstiges
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Aufträgen wird die Anwendung der Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ausdrücklich ausgeschlossen.9.2 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Neumünster oder das für den Geschäftssitz unseres Bestellers zuständige Gericht, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
9.3 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen. Mit der Bekanntgabe der vorliegenden AGB´s werden die von uns früher verwendeten Bedingungen gegenstandslos. Im Übrigen finden die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie des ZVEI in Ihrer jeweils gültigen Fassung ihre Anwendung.
(Stand September 2018)